KLARTEXT ZU MINtING STEUERN
Was ist Minting?
Minting ist der Prozess, bei dem neue Kryptowährungen durch das Erstellen von neuen Token oder Coins auf einer Blockchain generiert werden. Anders als beim Mining, bei dem komplexe mathematische Aufgaben gelöst werden, erfolgt das Minting oft durch Proof-of-Stake (PoS) Mechanismen. Hierbei werden Kryptowährungen durch das Halten und "Staken" von Coins erzeugt, ohne dass dabei Rechenleistung benötigt wird. Dennoch hat auch Minting steuerliche Konsequenzen.
Besteuerung in Luxemburg
In Luxemburg wird Minting als Einkunftserzielung betrachtet. Die durch das Minting erhaltenen Coins sind zum Zeitpunkt des Erhalts steuerpflichtig. Der Wert der erhaltenen Belohnungen wird als Einkommen versteuert. Wenn die Coins später verkauft werden, unterliegt der Gewinn der Kapitalertragsteuer – abhängig von der Haltefrist.
Wo findet man Minting-Opportunitäten?
Minting-Möglichkeiten gibt es auf verschiedenen Plattformen, die PoS-basiertes Staking anbieten. Bekannte Plattformen, die Minting-Dienste anbieten, sind unter anderem Ethereum 2.0, Cardano oder Polkadot, bei denen Nutzer ihre Coins staken können, um neue Blockbelohnungen zu erhalten.
Minting ist der Prozess, bei dem neue Kryptowährungen durch das Erstellen von neuen Token oder Coins auf einer Blockchain generiert werden. Anders als beim Mining, bei dem komplexe mathematische Aufgaben gelöst werden, erfolgt das Minting oft durch Proof-of-Stake (PoS) Mechanismen. Hierbei werden Kryptowährungen durch das Halten und "Staken" von Coins erzeugt, ohne dass dabei Rechenleistung benötigt wird. Dennoch hat auch Minting steuerliche Konsequenzen.
Besteuerung in Luxemburg
In Luxemburg wird Minting als Einkunftserzielung betrachtet. Die durch das Minting erhaltenen Coins sind zum Zeitpunkt des Erhalts steuerpflichtig. Der Wert der erhaltenen Belohnungen wird als Einkommen versteuert. Wenn die Coins später verkauft werden, unterliegt der Gewinn der Kapitalertragsteuer – abhängig von der Haltefrist.
- Beim Erhalt: Die Coins, die durch Minting erhalten werden, müssen gemäß Artikel 6 LIR als Einkommen versteuert werden.
- Beim Verkauf: Wird der Minting-Ertrag innerhalb von 6 Monaten verkauft, wird der Gewinn als Einkommen versteuert. Bei einer Haltefrist von mehr als 6 Monaten erfolgt die Besteuerung als Kapitalertrag, gemäß Artikel 99 LIR.
Wo findet man Minting-Opportunitäten?
Minting-Möglichkeiten gibt es auf verschiedenen Plattformen, die PoS-basiertes Staking anbieten. Bekannte Plattformen, die Minting-Dienste anbieten, sind unter anderem Ethereum 2.0, Cardano oder Polkadot, bei denen Nutzer ihre Coins staken können, um neue Blockbelohnungen zu erhalten.
📌 Fragen zur Besteuerung MINtING in Luxemburg
Sind sie direkt steuerpflichtig oder erst beim Verkauf?
Minting-Einnahmen sind direkt steuerpflichtig zum Zeitpunkt des Erhalts. Nach Artikel 6 LIR müssen die erhaltenen Coins oder Tokens, die durch Minting generiert werden, sofort als Einkommen versteuert werden. Ein Verkauf ist nicht erforderlich, um die Steuerpflicht auszulösen. Der Gewinn aus einem späteren Verkauf unterliegt ebenfalls der Besteuerung, abhängig von der Haltefrist.
Gibt es Unterschiede zwischen verschiedenen Konsensmechanismen?
Ja, der Konsensmechanismus kann die Besteuerung von Minting-Einnahmen beeinflussen, insbesondere bei Proof-of-Work (PoW) und Proof-of-Stake (PoS). Beide Methoden führen zu erhaltenen Belohnungen (Coins), die beim Erhalt versteuert werden müssen, aber der technische Prozess und die zugrunde liegende Funktionsweise der jeweiligen Mechanismen unterscheiden sich. Im Allgemeinen gelten alle Minting-Einnahmen in Luxemburg als Einkommen, unabhängig vom Konsensmechanismus.
Zählt Minting als Einkommen oder Kapitalertrag?
Minting zählt in Luxemburg als Einkommen und wird beim Erhalt als solches versteuert, gemäß Artikel 6 LIR. Auch wenn der Wert der generierten Coins später steigt, bleibt der Gewinn aus dem Erhalt der Coins als Einkommen steuerpflichtig, es sei denn, die Haltefrist für die spätere Veräußern überschreitet 6 Monate (dann könnte der Gewinn als Kapitalertrag besteuert werden (Artikel 99 LIR).
NFT (Non-Fungible Token)-Minting – Digitale Kunst oder Sammlerstücke werden auf die Blockchain geschrieben.
Wird das als private Schöpfung oder gewerbliche Tätigkeit gewertet?
Das Minting von NFTs kann sowohl als private Schöpfung als auch als gewerbliche Tätigkeit gewertet werden, abhängig von den Umständen. Wenn du NFTs für den persönlichen Gebrauch erstellst und keine regelmäßigen Einkünfte daraus erzielst, könnte es als private Tätigkeit betrachtet werden. Wenn du jedoch regelmäßig NFTs erstellst, mit dem Ziel, Gewinne zu erzielen (z. B. durch den Verkauf), könnte es als gewerbliche Tätigkeit gewertet werden.
Gibt es eine Steuerpflicht beim Erstellen oder erst beim Verkauf?
In Luxemburg entsteht eine steuerliche Pflicht zum Zeitpunkt des Erhalts der NFTs, wenn du sie generierst (Minting). Diese wird als Einkommen versteuert. Sollte der NFT später verkauft werden, wird der Gewinn aus dem Verkauf abhängig von der Haltefrist ebenfalls besteuert.
Wie wird der Wert eines neu geminteten NFTs bestimmt?
Der Wert eines neu geminteten NFTs wird durch den Markt bestimmt. Der Preis, zu dem der NFT verkauft wird, dient als Referenzwert. Wenn du den NFT in der Zukunft verkaufen möchtest, wird der Verkaufspreis als Grundlage für die Besteuerung des Gewinns herangezogen. Falls du den NFT behältst und nicht verkaufst, könnte der Wert theoretisch als Einkommen bei einem späteren Verkauf besteuert werden, es sei denn, du hast eine Haltefrist von mehr als 6 Monaten.
Zusammengefasst:
Minting-Einnahmen sind direkt steuerpflichtig zum Zeitpunkt des Erhalts. Nach Artikel 6 LIR müssen die erhaltenen Coins oder Tokens, die durch Minting generiert werden, sofort als Einkommen versteuert werden. Ein Verkauf ist nicht erforderlich, um die Steuerpflicht auszulösen. Der Gewinn aus einem späteren Verkauf unterliegt ebenfalls der Besteuerung, abhängig von der Haltefrist.
Gibt es Unterschiede zwischen verschiedenen Konsensmechanismen?
Ja, der Konsensmechanismus kann die Besteuerung von Minting-Einnahmen beeinflussen, insbesondere bei Proof-of-Work (PoW) und Proof-of-Stake (PoS). Beide Methoden führen zu erhaltenen Belohnungen (Coins), die beim Erhalt versteuert werden müssen, aber der technische Prozess und die zugrunde liegende Funktionsweise der jeweiligen Mechanismen unterscheiden sich. Im Allgemeinen gelten alle Minting-Einnahmen in Luxemburg als Einkommen, unabhängig vom Konsensmechanismus.
Zählt Minting als Einkommen oder Kapitalertrag?
Minting zählt in Luxemburg als Einkommen und wird beim Erhalt als solches versteuert, gemäß Artikel 6 LIR. Auch wenn der Wert der generierten Coins später steigt, bleibt der Gewinn aus dem Erhalt der Coins als Einkommen steuerpflichtig, es sei denn, die Haltefrist für die spätere Veräußern überschreitet 6 Monate (dann könnte der Gewinn als Kapitalertrag besteuert werden (Artikel 99 LIR).
NFT (Non-Fungible Token)-Minting – Digitale Kunst oder Sammlerstücke werden auf die Blockchain geschrieben.
Wird das als private Schöpfung oder gewerbliche Tätigkeit gewertet?
Das Minting von NFTs kann sowohl als private Schöpfung als auch als gewerbliche Tätigkeit gewertet werden, abhängig von den Umständen. Wenn du NFTs für den persönlichen Gebrauch erstellst und keine regelmäßigen Einkünfte daraus erzielst, könnte es als private Tätigkeit betrachtet werden. Wenn du jedoch regelmäßig NFTs erstellst, mit dem Ziel, Gewinne zu erzielen (z. B. durch den Verkauf), könnte es als gewerbliche Tätigkeit gewertet werden.
Gibt es eine Steuerpflicht beim Erstellen oder erst beim Verkauf?
In Luxemburg entsteht eine steuerliche Pflicht zum Zeitpunkt des Erhalts der NFTs, wenn du sie generierst (Minting). Diese wird als Einkommen versteuert. Sollte der NFT später verkauft werden, wird der Gewinn aus dem Verkauf abhängig von der Haltefrist ebenfalls besteuert.
Wie wird der Wert eines neu geminteten NFTs bestimmt?
Der Wert eines neu geminteten NFTs wird durch den Markt bestimmt. Der Preis, zu dem der NFT verkauft wird, dient als Referenzwert. Wenn du den NFT in der Zukunft verkaufen möchtest, wird der Verkaufspreis als Grundlage für die Besteuerung des Gewinns herangezogen. Falls du den NFT behältst und nicht verkaufst, könnte der Wert theoretisch als Einkommen bei einem späteren Verkauf besteuert werden, es sei denn, du hast eine Haltefrist von mehr als 6 Monaten.
Zusammengefasst:
- Minting von Coins und NFTs wird beim Erhalt als Einkommen versteuert.
- Der Verkauf von NFTs oder Tokens unterliegt der Kapitalertragsteuer, wenn die Haltefrist mehr als 6 Monate beträgt.
Mike und sein NFT-MINTING – Ein steuerliches Abenteuer?
Mike mintet zwei NFTs:
Tabelle: FIFO Gewinnberechnung und Steuerpflicht
- NFT 1 am 1. März 2024 (Wert: 0,5 ETH)
- NFT 2 am 1. Juni 2024 (Wert: 0,8 ETH)
- NFT 1 für 1,2 ETH (Gewinn: 1,2 ETH – 0,5 ETH = 0,7 ETH)
- NFT 2 für 1,1 ETH (Gewinn: 1,1 ETH – 0,8 ETH = 0,3 ETH)
- NFT 1 (erstes erhalten): Gewinn von 0,7 ETH
- NFT 2 (zweites erhalten): Gewinn von 0,3 ETH
Tabelle: FIFO Gewinnberechnung und Steuerpflicht
NFT |
Erhalt (Wert) |
Verkaufswert |
FIFO Gewinn |
Steuerpflicht |
NFT 1 |
0,5 ETH |
1,2 ETH |
0,7 ETH |
Ja, weil Verkauf unter 6 Monate Haltefrist |
NFT 2 |
0,8 ETH |
1,1 ETH |
0,3 ETH |
Ja, weil Verkauf unter 6 Monate Haltefrist |
Steuerberechnung (LAUT FIFO)
- NFT1 Gewinn (FIFO) = Verkaufswert - Erhaltswert
- NFT1 Gewinn (FIFO) = 1,2 ETH - 0,5 ETH
- NFT1 Gewinn (FIFO) = 0,7 ETH
- NFT2 Gewinn (FIFO = 0,3 ETH
Da beide NFTs innerhalb von 6 Monaten verkauft wurden, wird der Gewinn als Einkommen versteuert (keine Kapitalertragsteuer).
Koinly kann diese Minting-Einnahmen kostenlos tracken und eine vollständige Übersicht der steuerpflichtigen Gewinne bieten.